Wie ist der Weg von der Idee zum fertigen Gebäude – und was ist um ihn herum alles zu bedenken und zu beachten? Man baut gemeinhin ja (meist) nur ein Mal. Und das soll dann auch gelingen. Gerne helfen wir schon vor den ersten Entscheidungen, unterstützen bei der Bedarfsermittlung, dem Raumprogramm, flexiblen, nachhaltigen Nutzungsmöglichkeiten und beim Thema Kosten. Um einen kurzen Einblick in den klassischen Planungsprozess in Verbindung mit unserer Haltung und unseren Werten zu schaffen, hier ein kleiner Abriss über unsere Arbeitsweise und Leistungen.

LP 1
Grundlagenermittlung – die Bauaufgabe im Kontext

Inhaltliche, zeichnerische und plangrafische Auseinandersetzung mit der Umgebung, Analysieren des Kontexts in unterschiedlichen Maßstäben und Klärung der Bauaufgabe auf Grundlage der Vorgaben des Bauherren/der Baufrau. Parallel eine Konkretisierung der Bedarfsplanung wie auch des Kostenrahmens. Beratung des Bauherrn/der Baufrau zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf.

LP 2
Vorentwurfsplanung – Entwicklung eines Entwurfskonzeptes

Erste Ideen werden entwickelt, untersucht und dargestellt – je nach Art und Größe des Bauvorhabens in adäquatem Maßstab und Darstellungstechnik. Wesentliche Belange wie städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche … Aspekte werden erläutert und diskutiert – je nach Typus und Dimension des Bauvorhabens erfolgen erste Abstimmungen mit anderen an der Planung fachlich Beteiligten.

Durchführung einer Bauvoranfrage, wenn bauplanungs- und bauordnungsrechtlich die Genehmigungsfähigkeit zu klären ist. Bereits zu Beginn des Planungsprozesses wird eine Kostenschätzung erstellt und wichtige terminliche Aussagen zum Planungs- und Bauablauf getroffen – auf Wunsch von Bauherrn/-frau werden besondere Visualisierungen erarbeitet: Präsentationsmodelle, perspektivische Darstellungen, Farb- und Materialcollagen, digitales Gebäudemodell, 3D- oder 4D-Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM).

LP 3
Entwurfsplanung – Konkretisierung auch hinsichtlich aller genehmigungsrelevanter Belange

Auf Grundlage des Vorentwurfes wird ein genehmigungsfähiger Entwurf erarbeitet. Unter Berücksichtigung wesentlicher Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen nach Art und Größe des Bauvorhabens werden die Darstellungen konkret und bewegen sich im Maßstab 1:100 bis 1:20. Die Planung fachlich Beteiligter wird koordiniert und in die Planung eingearbeitet – die zur Vorentwurfsplanung aufgestellte Kostenschätzung wird in eine Kostenberechnung überführt. Auch der Terminplan wird fortgeschrieben, konkretisiert und kontrolliert – Abschluss des Entwurfes ist eine Objektbeschreibung.

LP 4
Genehmigungsplanung – Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sind erfüllt

Im Zuge der Genehmigungsplanung werden alle für den Bauantrag erforderlichen Unterlagen erarbeitet, zusammengestellt und bei der zuständigen Behörde eingereicht. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens erforderliche Anpassungen werden mit der Genehmigungsbehörde
abgestimmt und nachgereicht – im Falle eines nicht üblichen Widerspruchsverfahrens, Klageverfahrens etc. erfolgt die fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn und der Baufrau.

LP 5
Werkplanung – als Grundlage für die ausführenden Firmen und der Koordination aller am Bau Beteiligten

Auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird die ausführungsreife Lösung erarbeitet. Die Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen werden je nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen im Maßstab 1:50 bis 1:1 angefertigt und miteinander abgestimmt.

Die Planung fachlich Beteiligter wird weiterhin koordiniert und in die Planung eingearbeitet. Montagepläne der ausführenden Firmen werden auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung geprüft – Terminplan und Kostenberechnung werden kontrolliert und fortgeschrieben.

LP 6 + LP 7
Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe von Bauleistungen

Erstellen von Leistungsbeschreibungen für die Angbeotseinholungen auf Grundlage der Ausführungsplanung und der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Ein Kostenanschlag an Hand bepreister Leistungsverzeichnisse wird erstellt und der Kostenberechnung gegenübergetellt.

Angebotseinholung, Prüfen und Bewerten mit Hilfe eines Preisspiegels nach Einzelpositionen. Bietergespräche werden geführt, Vergabevorschläge erstellt und das Vergabeverfahren dokumentiert. Die Vertragsunterlagen werden für alle Gewerke zusammengestellt – die Ausschreibungsergebnisse werden mit dem Kostenanschlag verglichen. Bauherr/-frau wird bei der Auftragserteilung weiter unterstützt.

 

LP 8
Bauleitung – im ständigen Austausch mit Bauherr/-frau und ausführender Firma

Als Vertreter des Bauherrn/-frau überwachen wir die Ausführung des Bauvorhabens auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung, mit den Verträgen mit den ausführenden Firmen, mit den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Der Terminplan wird als Balkendiagramm überwacht und fortgeschrieben, der Bauablauf und -fortschritt in Fotos und Baustellenberichten (Bautagebuch) dokumentiert. Rechnungen sowie die dazugehörigen Aufmaße und Mengenermittlungen von den ausführenden Firmen werden überprüft. Kostenfeststellung im Abgleich mit den Auftragssummen zum Stand des Kostenanschlages. Mängelfeststellung, Überwachen der Mängelbeseitigung und Formulieren von Abnahmeempfehlungen für den Auftraggeber (Bauherr). Die Übergabe des fertiggestellten Objekts erfolgt mit der Auflistung von Verjährungsfristen für Mängelansprüpche. Was es bestenfalls aber alles nicht brauchen sollte.

LP 9
Objektbetreuung – auf Wunsch des Bauherrn/der Baufrau

Die Feststellung und fachliche Bewertung von Mängeln innerhalb der Gewährleistungsansprüche werden auf Wunsch und explizite Beauftragung durch den Bauherren/die Baufrau übernommen – es findet eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen statt.